Freiheit zur religiösen Meinungsäusserung

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Gegenüber Menschen, die ihre religiösen Überzeugungen in der Öffentlichkeit äussern, besteht ein gewisses Misstrauen. Dies führt in manchen Ländern, einschliesslich gewisser Mitgliedstaaten des Europarates, dazu, dass die Freiheit, den Glauben weiterzusagen, auf die eine oder andere Weise eingeschränkt wird. In der Schweiz hat der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt 1998 eine Bestimmung verabschiedet, welche das religiöse Anwerben auf öffentlichem Grund (Proselytismus) beschränkt. Die vorliegende Stellungnahme zeigt, dass Gläubige das Recht haben, ihre Überzeugungen im öffentlichen Raum weiterzusagen.

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