Ein Verbot religiöser Symbole beschneidet Grundrechte

Die drei Beschwerdeführer Markus Hofer, Joseph Kabongo und Michael Mutzner (v.l.) halten das Verbot zum Tragen religiöser Symbole in der Politik für rechtswidrig. (Bild: Magalie Girardin)

In Genf haben drei Personen christlichen Glaubens Rekurs gegen eine neue Bestimmung in der Genfer Kantonsverfassung eingereicht. Diese untersagt es Mitgliedern des Grossen Rats und der Gemeindeparlamente, bei der Ausübung ihres Mandats religiöse Symbole zu tragen. Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES bekräftigt erneut ihr Verständnis der Trennung von Kirche und Staat, die den religiösen Frieden, die Neutralität des Staates und die Gewissensfreiheit aller garantiert. Dies soll jedoch nicht dazu führen, dass religiöse Überzeugungen derjenigen, die am demokratischen Leben teilnehmen, verbannt werden. 

Die Schweizerische Evangelische Allianz bedauert die Verfassungsänderung im Kanton Genf, die diesmal die gewählten Volksvertreter betrifft. Im Unterschied zu Staatsbeamten verkörpern Parlamentarierinnen und Parlamentarier vor allem die Vielfalt der Gesellschaft und die Überzeugungen ihrer Wähler. Sie aufzufordern, ihre religiösen Überzeugungen unsichtbar zu machen, stellt eine besonders starke Einschränkung der Religionsfreiheit dar und wirft wichtige Fragen im Hinblick auf die Gewährleistung der Grundrechte durch die Bundesverfassung auf.

Die Religionsfreiheit schützt gläubige genauso wie nicht gläubige Personen. In einer pluralistischen Demokratie müssen Bürgerinnen und Bürger Volksvertreter wählen können, die offen zu ihren Überzeugungen stehen, ob diese religiöser, philosophischer oder politischer Natur sind.

Kontinuierlicher Einsatz für Religionsfreiheit

Schon länger engagiert sich die Schweizerische Evangelische Allianz für eine tolerante Auslegung des Laizitätsprinzips, welche den religiösen Pluralismus respektiert. So stellte sie sich auch gegen entsprechende Bestimmungen im Genfer Gesetz über die Laizität des Staates von 2019. Das Gericht hatte schon damals ein Verbot des Tragens religiöser Symbole für Mitglieder des Grossen Rats und von Gemeindeparlamenten aufgehoben. Es rief dabei in Erinnerung, dass Parlamentarier «nicht den Auftrag haben, den Staat zu repräsentieren, sondern die Gesellschaft in ihrer Pluralität».

Weiter setzte sich die SEA-RES für die Freiheit ein, im öffentlichen Raum Gottesdienste zu feiern. Insbesondere wehrte sie sich gegen Einschränkungen für nicht staatlich anerkannte Kirchen, Taufen im Genfersee durchzuführen. Diese führen heute dazu, dass christliche Gemeinschaften dafür in den Kanton Waadt oder nach Frankreich ausweichen müssen. Für die SEA-RES ist klar: Die Religionsfreiheit muss im öffentlichen Raum gelten, solange sie die öffentliche Ordnung und die Rechte aller respektiert.

Eine Herausforderung für die ganze Schweiz

Die Schweizerische Evangelische Allianz wird das aktuelle Verfahren vor der Verfassungskammer des Genfer Gerichts aufmerksam verfolgen. Sie unterstützt die Ziele des Rekurses, der ein Gleichgewicht zwischen der Neutralität des Staates, den Grundfreiheiten und dem für jede liberale Demokratie unabdingbaren Pluralismus zu erhalten sucht. Der Entscheid in Genf dürfte eine wichtige Signalwirkung auf ähnliche Vorhaben in anderen Kantonen haben.

Kontakte
Michael Mutzner
Beschwerdeführer
Tel. 079 938 84 28
michael.mutzner@christian-public-affairs.org

Daniela Baumann
Kommunikationsbeauftragte SEA
Tel. 043 366 60 82
dbaumann@each.ch  

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