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Ab 2027 übernimmt die obligatorische Krankenversicherung die vollen Kosten für Abtreibungen während der gesamten Schwangerschaft. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat das Parlament vor einiger Zeit im Rahmen eines Pakets an Massnahmen zur Kostendämpfung beschlossen. Verschiedene Organisationen haben dagegen eine Petition gestartet – auch die Schweizerische Evangelische Allianz SEA will damit ein Zeichen für das Leben setzen.
Die neue Regelung ab dem 1. Januar 2027 bedeutet, dass Schwangerschaftsabbrüche vollständig von der Grundversicherung übernommen werden und die bisherige Kostenbeteiligung der betreffenden Personen entfällt. Für die SEA ist diese Änderung in der Finanzierung von Abtreibungen aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar:
- Finanzielle Anreize sollen das Leben fördern, nicht hemmen. Deshalb sollte Unterstützung gezielt für Frauen bereitgestellt werden, die sich in schwierigen Schwangerschaftssituationen befinden.
- Durch die vollständige Kostenübernahme bei Abtreibungen besteht zumindest die Gefahr, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit Verhütung gebremst wird, wenn bei einer ungeplanten Schwangerschaft ein Schwangerschaftsabbruch vollständig kostenlos ist. Letztlich könnte die neue Praxis zu einer weiteren Zunahme der Abtreibungen führen.
- Die Versicherten müssen über ihre obligatorischen Prämien künftig einen noch grösseren Anteil an der Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen tragen. Für jene, die diese aus ethischen oder religiösen Gründen ablehnen, verschärft dies den Gewissenskonflikt zusätzlich.
- Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die vollständige Befreiung von Franchise und Selbstbehalt bei Schwangerschaftsabbrüchen die Gesundheitsversorgung nachweislich wirksamer, zweckmässiger oder wirtschaftlicher macht. Dies sind jedoch die üblichen Kriterien für eine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
- Die Befreiung von Franchise und Selbstbehalt wurde nicht aufgrund einer ausgewiesenen medizinischen Versorgungslücke beschlossen, sondern als sozialpolitische Sonderregelung. Eine solche Änderung mit ethischer Tragweite hätte eine vertiefte parlamentarische Abwägung verdient.
Die Schweizerische Evangelische Allianz teilt deshalb das Anliegen der Petition «Keine Gratisabtreibungen durch die Hintertüre!».
Keine Gratisabtreibungen durch die Hintertüre!
Ohne vertiefte Debatte hat das eidgenössische Parlament entschieden, dass Abtreibungen ab 2027 vollständig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gehen. Verschiedene Organisationen fordern, dass die Krankenkassen wieder eine Kostenbeteiligung für sämtliche Abtreibungen aus selektiven oder psychosozialen Gründen verlangen können. Davon ausgenommen sollen einzig Abtreibungen aufgrund einer Lebensgefahr für die Mutter und palliative Geburten von nicht längerfristig lebensfähigen Kindern sein. Die SEA empfiehlt die Unterstützung und Unterzeichnung der Petition zuhanden des Bundesrats, des Bundesamtes für Gesundheit sowie des National- und Ständerats.