Der Oberste Gerichtshof Finnlands fällt ein Urteil gegen die Religions- und Meinungsfreiheit

Päivi Räsänen (Bild: ADF International) 

Ein Kommentar zur Verurteilung der früheren finnischen Innenministerin Päivi Räsänen und des lutherischen Bischofs Juhana Pohjola wegen «Hassrede» vom Vorstand der Evangelischen Allianz in Deutschland, Dr. Reinhardt Schink: Er schreibt von einem nicht nachvollziehbaren Urteil mit gefährlicher Signalwirkung. 

Das letztinstanzliche Urteil des Obersten Gerichtshofs Finnlands im Fall der früheren Innenministerin von Finnland Päivi Räsänen ist in seiner Ambivalenz mehr als nur beunruhigend. Zwar ist es richtig und wichtig, dass der Gerichtshof einen Bibelvers-Tweet von ihr aus dem Jahr 2019 ausdrücklich als von der Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt anerkannt hat. Doch diese Klarstellung wird durch die gleichzeitige Verurteilung wegen einer kirchlichen Broschüre aus dem Jahr 2004 konterkariert – und relativiert. 

Eine Politikerin und ein Bischof werden strafrechtlich verurteilt, weil sie eine klassisch christliche Position zu Ehe, Sexualität und Menschenbild öffentlich vertreten haben – ohne Gewaltaufruf, ohne Beleidigung konkreter Personen, ohne jede Form von Hetze. Dass ein solcher Text nach über 20 Jahren, nach mehrfachen Freisprüchen in den Vorinstanzen und in einem demokratischen Rechtsstaat nun doch als «Hassrede» qualifiziert wird, ist unverständlich und wirft ernsthafte Fragen auf. 

Besonders irritierend ist, dass das Urteil auf eine Strafnorm gestützt wird, die im Abschnitt «Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit» verortet ist. Unabhängig von juristischen Feinheiten entsteht so der Eindruck, als würden friedliche religiöse Meinungsäusserungen moralisch und rechtlich in eine Nähe zu schwersten Menschheitsverbrechen gerückt. Das ist unverhältnismässig – und einer liberalen Demokratie unwürdig. 

Problematisch ist zudem die implizite Logik des Urteils: Während spontane Meinungsäusserungen (wie ein Tweet) offenbar noch geschützt sind, sollen ausgearbeitete theologische oder ethische Texte strafbar sein, sobald sie öffentlich zugänglich bleiben. Damit wird nicht nur kirchliche Publizistik, sondern auch theologische Lehre, Bildungsarbeit und kirchliche Positionspapiere unter einen Generalverdacht gestellt. Die Grenze zwischen legitimer Kritik und strafbarer «Herabwürdigung einer Gruppe» wird dabei so unscharf, dass eine erhebliche Einschüchterungswirkung entsteht. 

Würde der Duktus des Urteils zu einem europäischen Standard wäre dies fatal, da offensichtlich mit zweierlei Mass gemessen wird. Mit der Broschüre «Als Mann und Frau schuf ER sie» habe Päivi nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs, Homosexuelle als Gruppe aufgrund ihrer sexuellen Orientierung herabgewürdigt, und dies der Öffentlichkeit zugänglich gemacht bzw. zugänglich gehalten. Dafür wurde sie bestraft. Aber gilt dieser Massstab auch für die Kommunikationen über religiöse Gruppen, wie Evangelikale? Und für Lebensschützer? Oder für … ? Warum können dann Demonstranten mit Bannern wie «Hätte Maria abgetrieben, wärt ihr uns erspart geblieben» vor Gerichtsgebäuden stehen? Ohne Zweifel sind solche Worte herabsetzend. Werden sie bestraft? Nein, und so bereitet dieses Urteil den Boden dafür, dass mit zweierlei Mass gemessen wird. Es vertieft die Risse in unserer Gesellschaft und verschärft die Empörungs(un-)kultur. Es stiftet keinen Frieden, sondern reisst neue Gräben der Ungerechtigkeit auf. 

Das Urteil signalisiert: Wer aus religiöser Überzeugung Positionen vertritt, die nicht kompatibel mit dem Zeitgeist sind, bewegt sich auf juristisch unsicherem Terrain. Das betrifft nicht nur Christen in Finnland, sondern berührt Grundfragen der Religions- und Meinungsfreiheit in ganz Europa. Eine Freiheit, die nur für mehrheitsfähige oder politisch erwünschte Meinungen gilt, ist keine echte Freiheit. 

Gerade in pluralistischen Gesellschaften muss es möglich sein, tiefgreifende ethische Differenzen auszutragen, ohne dass der Staat zur letzten Instanz der Meinungsregulierung wird. Wo Gerichte beginnen, theologische Inhalte zu bewerten und moralische Positionen strafrechtlich zu sanktionieren, wird eine Grenze überschritten, die dem demokratischen Diskurs schadet. 

Dieses Urteil ist daher kein rein finnisches Binnenereignis. Es ist ein Warnsignal. Entspricht es dem europäischen Recht? Hier braucht es Klarheit. Eventuell auch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – nicht, um Sonderrechte für Christen zu reklamieren, sondern um die Grundrechte aller zu verteidigen: das Recht, Überzeugungen zu haben, sie zu äussern und öffentlich zu vertreten, auch wenn sie provozieren, widersprechen oder unbequem sind. 

Eine offene Gesellschaft muss das aushalten können. Wenn sie es nicht mehr kann, steht mehr auf dem Spiel als ein einzelnes Urteil. 

 

Dieser Kommentar ist zuerst auf der Webseite der Evangelischen Allianz Deutschland erschienen.  

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